mundermann

voice in time


AGB

1. Vertragsschluss

  1. Der Kunde hat die Möglichkeit, über das Internet-Angebot von "voice in time" einen Auftrag zur Vertonung eines von ihm vorgegebenen Textes abzugeben. Der Auftrag wird von "voice in time" durch die Übermittlung der Auftragsannahme angenommen.
  2. Erfolgt der Auftrag zur Vertonung nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen Dritten für den Kunden, so bedarf dieser Auftrag zu seiner Wirksamkeit der Freigabe durch den Kunden. "voice in time" wird hierzu dem Kunden den Auftragseingang per E-Mail mitteilen und ihn um die Freigabe des Auftrags bitten.

2. Leistungen

  1. "voice in time" vertont den auf der Website in das entsprechende Feld eingegebenen Text. Der Kunde kann die Art und Weise der Vertonung nach den auf der Website zur Verfügung gestellten Auswahlkriterien beeinflussen. Die Auswahlmöglichkeiten setzen auf einer Off-Stimme mit mittlerem Sprachtempo auf. Die konkrete Bestimmung des Ergebnisses der Vertonung obliegt "voice in time" im Rahmen der vom Kunden gewählten Kriterien.
  2. Der vertonte Text soll dem Kunden frühestens innerhalb von 90 min. nach Auftragsannahme auf dem Server von "voice in time" zum Abruf bereitgestellt werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Auftragslage dies zulässt und der vertonte Text eine Länge von maximal 3 Minuten (max.2100 Zeichen) hat und dass der Kunde auf ein Sprechercasting verzichtet.
  3. Der vertonte Text wird dem Kunden in der von ihm gewählten technischen Qualität, dem von ihm ausgesuchten Audio-Format und in der von ihm bestimmten Weise zur Verfügung gestellt. Über die Fertigstellung der Vertonung wird der Kunde per E- Mail informiert.
  4. Entspricht nach Ansicht des Kunden das Ergebnis der "In- Time-Produktion" nicht seinen Erwartungen, so ist er berechtigt, innerhalb der Frist von 7 Tagen nach der Bereitstellung der Aufnahme auf dem Server oder Zustellung durch den Kurier einmalig eine unentgeltliche Änderung der Vertonung in schriftlicher Form zu beauftragen. Dieser Änderungsauftrag wird außerhalb des in Absatz 2 genannten angestrebten Zeitrahmens durchgeführt.
  5. Bei Verzögerungen der Produktionsvorgänge durch Fremdleistungsbetriebe übernimmt "voice in time" keine Haftung.
  6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen "voice in time", die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern.
  7. Von der für den Kunden im Rahmen der Vertonung erstellten Audio-Datei behält "voice in time" keine Kopie zurück.

3. Rechte

  1. Der Kunde räumt "voice in time" das Recht ein, den vom Kunden zur Verfügung gestellten Text zu vertonen.
  2. "voice in time" überträgt dem Kunden das urheberrechtliche Nutzungsrecht nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B.räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  3. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden die Nutzung der Vertonung nur widerruflich gestattet. "voice in time" kann, wenn sich der Kunde mit der Vergütungszahlung in Verzug befindet, die Nutzung der Vertonung für die Dauer des Verzuges widerrufen.
  4. Die Bezeichnung voice-dummy© ist urheberrechtlich geschützt und als Marke® beim Deutschen Patent- und Markenamt gemeldet.
  5. Um ein voice-dummy© in der eigentlichen Tonmischung verwenden zu können, kann der Kunde nachträglich ein Upgrade zum "Layout" erwerben.
  6. Der Kunde hat "voice in time" jederzeit auf Verlangen Mitteilung zu machen mit wem er Verträge zur Nutzung von Aufnahmen geschlossen hat, an denen Urheberrechte von "voice in time" bestehen.
  7. Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musiken oder Sprachen verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte Dritter dem Kunden.
  8. Rechte seitens der GEMA sind grundsätzlich nicht übertragbar und werden durch Zahlungen an "voice in time" daher nicht abgeltbar.

4. Leistungsausschluss

  1. "voice in time" ist zur Leistungserbringung grundsätzlich nicht verpflichtet, insbesondere dann, wenn die vom Kunden zur Vertonung übermittelten Texte gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen sowie die Rechte Dritter verletzen oder Grund zu der Annahme besteht, dass eine solche Verletzung wahrscheinlich ist. "voice in time" wird den Kunden in einem solchen Fall auffordern, den Text so zu korrigieren, dass eine Rechtsverletzung nicht mehr zu befürchten ist. Etwaige Leistungsfristen verlängern sich in diesem Fall entsprechend der zur Initialisierung und Durchführung der Korrektur erforderlichen Zeiträume zuzüglich einer gegebenenfalls erforderlichen Anlauffrist. Eine Verpflichtung von "voice in time", den Kunden auf Rechtsverstöße hinzuweisen, besteht nicht.

5. Vergütung

  1. Die Abrechnung der Leistungen von "voice in time" erfolgt aufgrund der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Erfolgt die Vertonung für Werbezwecke (d. h. zur Erzielung bestimmter Absatzleistungen oder Beschaffungserfolge), so richtet sich die Vergütung nach der Hamburger Liste der Sprecher-Gagen. In diesem Fall steht "voice in time" das Recht zu, die Vergütung aufgrund der bei Vertragsschluss aktuellen Hamburger Liste nach billigem Ermessen zu bestimmen.
  3. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  4. Bis zur Abnahme und Vergütung der Aufnahme durch den Kunden, hat der Kunde keinerlei Nutzungsrechte.
  5. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über Kreditkarte oder über Elektronischen-Lastschrift-Einzug (ELV).

6. Haftung

  1. "voice in time" haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet "voice in time" nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 2.000 Euro.

7. Schlussbestimmungen

  1. Die Kommunikation der Vertragspartner erfolgt per E-Mail, Telefax oder Telefon.
  2. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  3. "voice in time" darf den Kunden auf der "voice in time"- Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen.